Motorrad-Klasse

AM - ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

Bild folgt
Bild folgt

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;

• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

 

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.


c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.


d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: -
Ausbildung und Prüfung in: Theorie & Praxis

 

Preisangebot auf Anfrage!